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23. März 2012

Erhebung einer Gasttaxe in BL

Die Handelskammer beider Basel lehnt die Einführung einer Gasttaxe im Kanton Basel-Landschaft und damit auch die Vorlage zum Gasttaxengesetz ab.

 

Zur Vernehmlassungsvorlage

Gesetz über die Erhebung einer Gasttaxe (Gasttaxengesetz)

 

Eine Steuer – und als solche ist die geplante Gasttaxe, wie in der Vorlage richtigerweise vermerkt ist, zu bezeichnen – beeinflusst in jedem Fall die Anreize von Firmen und Individuen und verzerrt damit die Ressourcenallokation.

 

In Zeiten wo die Schweizer Tourismus-Industrie aufgrund des starken Frankens eine befristete Befreiung von der Mehrwertsteuer fordert um konkurrenzfähig zu bleiben, will der Kanton Basel-Landschaft eine Tourismus-Steuer einführen. Dies erscheint der Handelskammer nicht schlüssig.

 

Zudem zieht die Erhebung einer Steuer immer einen Verwaltungsaufwand mit sich. Dies ist, wie in der Vorlage ausgeführt, auch hier der Fall. Aus Sicht der Handelskammer rechtfertigt die erwartete Attraktivitätssteigerung für Aufenthalte von Gästen im Baselbiet den zusätzlichen Bürokratieaufwand nicht.

 

Auch hält die Handelskammer eine Erhebung einer Gasttaxe im mittleren bis oberen Preissegment der in der Schweiz erhobenen Gast- oder Kurtaxen als nicht gerechtfertigt. Es muss angenommen werden, dass das Baselbiet heute, wie auch in Zukunft, in erster Linie Geschäftsreisende beherbergt, welche von den geplanten Investitionen in touristische Attraktionen und Leistungen wohl kaum profitieren werden.

 

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Stellungnahme Gasttaxengesetz BL

Deborah Strub
Bereichsleiterin Life Sciences
[email protected]
T +41 61 270 60 76

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